Behandlungsansatz
Die Therapien orientieren sich immer an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Patienten. Die Qualität der Methodik während des Therapieverlaufs wird ständig kontrolliert.
Durch Dokumentation und Reflexion kann Ihnen nachweislich eine effiziente und patientengerechte Behandlung garantiert werden. Hierfür sind Beratungs- und Informationsgespräche unerlässlich.
Um den bestmöglichen Therapiefortschritt zu erreichen, wird ggf. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit am Genesungsprozess beteiligten Therapeuten/Ärzten angestrebt. Außerdem werden in den Alltag überführbare Übungen zur Unterstützung als therapeutische Maßnahmen eingesetzt.
Die Verordnung
Wenn Sie eine logopädische Untersuchung oder Therapie benötigen, suchen Sie bitte zunächst Ihren Arzt auf. Jeder Arzt mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen (z. B. Phoniater, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Hausarzt) darf eine Behandlung verordnen.
Der betreffende Arzt wird eine Untersuchung durchführen und Ihnen bei Bedarf eine logopädische Heilmittelverordnung ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich oder Ihre Angehörigen in der Praxis anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung vom Ausstellungsdatum ausgehend nur 28 Tage gültig ist.
Jeder Betroffene hat einen gesetzlichen Anspruch auf logopädische Behandlung!